Aufhebung des Betätigungsverbots für die Arbeiterpartei Kurdistans PKK und Streichung der PKK von der EU-Terrorliste
Das im November 1993 vom Bundesinnenministerium verhängte Betätigungsverbot gegen die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) ist ein Anachronismus. Die politischen Veränderungen in der Türkei und der Nahostregion sowie die Entwicklung der PKK und der ihr nahestehenden Organisationen in Deutschland erfordern eine Neubewertung der PKK. Angesichts der Rolle der PKK beim Kampf gegen den IS, bei der Rettung von Jesiden und anderen Minderheiten sowie der Friedensgespräche zwischen der PKK und der türkischen Regierung ist das Verbot kontraproduktiv. Es schränkt die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Deutschland ein und führt zu Diskriminierung. Eine Aufhebung des Verbots würde den Kampf gegen den IS, den Friedensprozess in der Türkei und die Integration von Kurden in Deutschland stärken.