Sittenwidrige Kfz-Kennzeichen
Ein Erlass des Bundesverkehrsministeriums bezüglich KfZ-Kennzeichen regelt „dass die Zeichenkombination der Erkennungsnummer des Kennzeichens sowie die Kombination aus Un-terscheidungszeichen und
Erkennungsnummer nicht gegen die guten Sitten verstoßen dürfen. So sind insbesondere Buchstabenkombinationen, die als Abkürzungen nationalsozialistischer Begriffe gelten, nicht zugelassen.