Teilhabe ermöglichen - Kommunales Wahlrecht einführen
Die Zahl der Einbürgerungen ist im Jahr 2008 um ca. 15 Prozent gesunken, gegenüber dem Jahr 2000 hat sie sich damit in etwa halbiert. Insbesondere angesichts dieser dramatischen Entwicklung ist die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Drittstaatenangehörige zwingend geboten, um eine politische Teilhabe hier lebender Migrantinnen und Migranten zu sichern.