Pläne zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung
Der heftig umstrittene Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung (18/5088), wurde am 27.5.2015 vom Bundeskabinett beschlossen und soll nach dem Willen der Koalition in 2./3. Lesung im September 2015 beschlossen werden. Der Gesetzentwurf sieht neben Änderungen in der Strafprozessordnung (StPO) sowie dem Telekommunikationsgesetz (TKG) auch Anpassungen im Strafgesetzbuch (StGB) und u.a. auch weitreichende Maßnahmen zur Sicherung der erhobenen und gespeicherten Standort- und Verkehrsdaten vor, die zu erheblichen Kosten bei den Telekomunikations-Unternehmen führen werden.