Beschäftigtendatenschutz in sozialen Netzwerken
Immer häufiger werden Kündigungen wegen Äußerungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Internetforen oder Sozialen Netzwerken ausgesprochen. Auch die Arbeitssuche über soziale Netzwerke wird immer beliebter, besonders auf Arbeitgeberseite. Doch welche Daten Arbeitgeber erheben dürfen ist umstritten. Bei der Kleinen Anfrage handelt es sich um eine erweiterte Fassung einer bereits gestellten Anfrage, die die damals amtierende schwarz-gelbe Bundesregierung nur sehr dürftig beantwortet hat.