Situation von geflüchteten Menschen mit Behinderungen
Flüchtlinge, Asylsuchende und Geduldete mit Behinderungen gehören der Gruppe der besonders schutzbedürftigen Personen an. Asylsuchende erhalten grundsätzlich nur eine Behandlung bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen. Geflüchtete Menschen mit Behinderungen sind von den Leistungsansprüchen des Reha-Gesetzes ausgeschlossen und erhalten nur im Einzelfall angepasste Hilfsmittel oder Körperersatzstücke, wie etwa Prothesen. Flüchtlingsunterkünfte sind oft nur unzureichend barrierefrei.