Verfolgung und Kontrolle der Helfer von Geflüchteten in Einsatzgebieten der EU-Grenzagentur Frontex
Die EU setzt „Menschenschmuggel” und „Menschenhandel” zusehends gleich. Allerdings werden die Geflüchteten aus Ländern wie Syrien nicht zur Überfahrt gezwungen, sondern müssen ihrem „Schmuggel“ wegen der rigiden EU-Einreisebestimmungen zustimmen. Die Maßnahmen könnten auch gegen nichtstaatliche Fluchthelfer und Seenotretter zielen, die derzeit in Griechenland zunehmender Verfolgung und Kontrolle ausgesetzt sind. Die humanitäre und politische Fluchthilfe darf aber nicht kriminalisiert werden.