Überführung der Rückstellungen der AKW-Betreiber in einen öffentlichen-rechtlichen Fonds
Die Rückstellungen der AKW-Betreiber für Stilllegung und Rückbau der Atomkraftwerke sowie für die Entsorgung des Atommülls sind steuerlich freigestellt. Dies führte in den letzten Jahrzehnten zu wirtschaftlichen Vorteilen der AKW-Betreiber von über 50 Mrd. Euro. Im Falle einer Insolvenz der Atomkonzerne bestände zudem die Gefahr, dass die Rückstellungen nicht mehr im vollem Umfang zur Verfügung stehen. Die Rückstellungen sollen daher in einen öffentlich-rechtlichen Fonds überführt werden.