Förderanträge zivilgesellschaftlicher Organisationen und ihre Überprüfung durch den Verfassungsschutz (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drs. 19/21848)
Zivilgesellschaftliche Organisationen, die Fördermittel bei Bundesressorts beantragen, müssen mit einer (heimlichen) Überprüfung durch den Verfassungsschutz rechnen. Die Bundesregierung verweigert bislang eine Auskunft, wie häufig dies geschieht. DIE LINKE lehnt es ab, den Geheimdienst faktisch über Förderanträge entscheiden zu lassen und NGOs unter Generalverdacht zu stellen.