Rechtsgrundlage für Frontex-Waffen
Bis 2027 will die EU-Grenzagentur eine „Ständige Reserve“ von 10.000 Einsatzkräften aufbauen. 3.000 PolizistInnen der „Kategorie 1“ sollen direkt dem Hauptquartier der Agentur in Warschau unterstehen und erstmals einheitliche Uniformen tragen. Das Personal soll außerdem mit eigenen Waffen, Munition und anderen Einsatzmitteln für die Ausübung von Zwang ausgestattet werden. Die geltende Frontex-Verordnung und das Sitzabkommen mit der Regierung in Warschau bieten dafür aber keine Rechtsgrundlage. Trotzdem hat Frontex bereits Gespräche mit Waffenherstellern geführt.