Reform der kapitalgedeckten Altersvorsorge (Riester-Rente)
Die Reformvorhaben der Bundesregierung zur Riesterrente sollen kritisch hinterfragt werden im Hinblick auf geplante Absenkung der Garantien und die Ausweitung der staatlichen Förderung
Das ist das Archiv der Linksfraktion bis 5. Dezember 2023.
Die Reformvorhaben der Bundesregierung zur Riesterrente sollen kritisch hinterfragt werden im Hinblick auf geplante Absenkung der Garantien und die Ausweitung der staatlichen Förderung
Zur Bekämpfung „illegaler Migration“ auf der östlichen Mittelmeerroute haben auf Einladung Österreichs zahlreiche Innenminister, darunter auch aus Deutschland, die „Wiener Erklärung“ zur Einrichtung einer „Koordinierungsplattform zur Bekämpfung der illegalen Migration entlang der östlichen Mittelmeerroute“ unterzeichnet. Sie soll die Länder des westlichen Balkans bei der Migrationsabwehr unterstützen. Die „Plattform“ ist inzwischen einsatzbereit, ihre operativen Maßnahmen aber nicht bekannt.
Die Kleine Anfrage thematisiert die Haft von politischen Gefangenen in den Vereinigten Arabischen Emiraten und die Thematisierung dieser Zustände des Rechtssystems durch die Bundesregierung in bilateralen und multilateralen Formaten.
Die Bundesregierung blockiert seit 2016 einen Vorschlag der EU-Kommission zu einer öffentlichen länderspezifischen Berichtspflicht zu Umsatz, Gewinn und bezahlte Steuern für Unternehmen ("country-by-country reporting"). Somit verhindert sie Transparenz. Die Fraktion DIE LINKE erfragt die Positionierung der Bundesregierung und die im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ergriffene Maßnahmen, um dieses und andere Steuerthemen, wie die Finanztransaktionssteuer, voranzubringen.
Der Bundesverkehrswegeplan ist sowohl mit Blick auf den Klimaschutz als auch den zukünftigen Deutschlandtakt in wesentlichen Teilen überholt und muss durch mehr und veränderte Investitionen in die Schieneninfrastruktur angepasst werden. Dazu wollen wir Informationen einholen und öffentlichen Druck dafür aufbauen, dass mehr Geld in die Schieneninfrastruktur fließt und in die richtigen Projekte investiert wird.
Bei der Berechnung der Regelbedarfe anhand der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) berücksichtigt die Bundesregierung die soziostrukturellen Merkmale der Referenzgruppen nur in unzureichendem Maße. Die kleine Anfrage zielt darauf ab, mehr über die konkrete Lebensrealität der Menschen zu erfahren, von denen die Regelbedarfe abgeleitet werden.
Das Schengener Informationssystem (SIS) ist die größte europäische Datenbank, die seit 25 Jahren von Grenz-, Polizei-, Zoll- oder Einwanderungsbehörden sowie Geheimdiensten genutzt wird. Mit Umsetzung von drei neuen EU-Verordnungen wird der Rechtsrahmen des SIS erweitert und beträchtlich mehr Nutzerinnen und Nutzer angeschlossen. EU-Agenturen erhalten außerdem mehr Zugriffsrechte. Jeder EU-Mitgliedstaat muss die SIS-Neufassung bis Ende 2021 umsetzen.
Im Nachgang der Videokonferenz zur „Verhütung und Bekämpfung der Schleusung von Migranten und zu Flüchtlingen in Nordafrika“ vom 13. Juli 2020 sollen jetzt Maßnahmen in nordafrikanischen Ländern erfolgen. Die EU-Kommission ist hierzu mit einem Mapping beauftragt. Nach gegenwärtigem Stand betrifft dies zuerst Projekte in Tunesien. Dort beteiligt sich die Bundesregierung bereits unter Leitung des International Centre for Migration Policy Development (ICMPD) an einer „integrierten Grenzverwaltung“, in einem EU-Projekt wurden außerdem Grenzstationen für die tunesische Nationalgarde errichtet.
Viele Millionen Beschäftigte in Deutschland leisten Büroarbeit. Wie hoch genau der Anteil dieser Beschäftigtengruppe an der Erwerbsbevölkerung ist, bleibt aus Sicht der Fragestellerin unklar. Weitgehend offen bleibt auch, inwiefern Büroarbeit negative Auswirkungen auf die Gesundheit hat. Deshalb soll die Bundesregierung nach dem Stand der Büroarbeit in Deutschland und möglichen Gesundheitsfolgen befragt werden.
Der Notlagentarif ist die Holzklasse der Krankenversicherungen. Hier landen privat Krankenversicherte, die ihre Beiträge nicht zahlen. Wie bei säumigen Beitragszahlenden in der gesetzlichen Versicherung und bei Asylsuchenden werden Leistungen nur bei akuten Krankheiten, Schmerzen und Schwangerschaft bezahlt. Wenn die Versicherung überhaupt zahlt, denn sie darf die Leistungen auch einfach gegen die Schulden rechnen.