Strikte Zweckbindung für Corona-Gästelisten
DIE LINKE fordert eine Evaluierung des Nutzens der Corona-Gästelisten. Ist ihr Nutzen nicht nachweisbar, sind sie ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Bei nachgewiesenem Nutzen dürfen die Listen ausschließlich zum Zweck des Infektionsschutzes genutzt werden, allenfalls noch zur Aufklärung schwerster Straftaten. Ansonsten verlieren die Bürgerinnen und Bürger das Vertrauen in die Sicherheit ihrer Daten.