Auch Verletztenrenten von NVA-Angehörigen der DDR anrechnungsfrei auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende stellen
Angehörigen der Nationalen Volksarmee, die wegen einer erlittenen Schädigung bei der NVA eine Verletztenrente erhalten, wird diese Rente vollständig auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende angerechnet. Bei Dienstbeschädigten der Bundeswehr wird die Verletztenrente bis zur Höhe der Grundrente anrechnungsfrei gestellt. Die Bundesregierung soll die Schlechterstellung der NVA-Angehörigen beseitigen und einen entsprechenden Beschluss des Petitionsausschusses und des Bundestages umsetzen.