Sicherstellung und Auswertung von Smartphone in asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/617)
In den letzten Monaten beobachten Beratungsstellen vermehrt die Sicherstellung oder Beschlagnahme von Smartphones von Asylsuchenden, die über die deutsch-polnische Grenze in die Bundesrepublik einreisen. Die Bundesregierung behauptete jedoch auf eine Kleine Anfrage hin, dass ihr hierzu keinerlei statistische Kenntnisse vorliegen. Daher fragen nach, denn der Einzug des Smartphones ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen.