Mögliche Gespräche der Bundesregierung mit Digitalkonzernen zum Digital Markets Act
Wir wollen nachvollziehen, inwiefern Digitalkonzerne Einfluss genommen haben auf die Position der Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren zum Digital Markets Act.
Das ist das Archiv der Linksfraktion bis 5. Dezember 2023.
Wir wollen nachvollziehen, inwiefern Digitalkonzerne Einfluss genommen haben auf die Position der Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren zum Digital Markets Act.
Es zeigte sich bereits im März 2020, dass vor allem Frauen die Lasten der Corona-Pandemie getragen haben und tragen. In dem am stärksten belasteten Berufsgruppen, Erziehung, Pflege, Einzelhandel, arbeiten vorwiegend Frauen. Aber auch im privaten Raum konnte eine Retraditionalisierung beobachtet werden: Frauen reduzierten ihre Arbeitszeiten oder gaben ihre Tätigkeiten auf, um ihre Kinder zu betreuen. Wir fragen die Bundesregierung, wie sie die Folgen der Pandemie für Frauen abmildern wird.
Mit Blick auf die Klimakrise ist die Digitalisierung Teil der Lösung, aber durch ihren Ressourcenverbrauch auch Teil des Problems. Diese Anfrage befasst sich mit der Nachhaltigkeit der Bundes-IT. Eine frühere Kleine Anfrage der Linksfraktion ergab sowohl einen hohen Grad an Intransparenz, als auch große Potenziale zur Verringerung schädlicher Klimawirkungen durch die Bundes-IT. Es gilt nun festzustellen, ob es entsprechend Koalitionsvertrag der Ampel hier Fortschritte gibt.
Die menschliche Sterberate durch multiresistente Keime steigt von Jahr zu Jahr. Auch die durch diese Keime erzeugten Krankheitsfolgen nehmen zu. Eine wesentliche Ursache dafür ist der Einsatz von Antibiotika in der Massentierhaltung. Wir fragen nach belastbaren Zahlen zur Verwendung von Antibiotika in der Nutztierhaltung mit dem Ziel, die artgerechte Tierhaltung in der Landwirtschaft zu fördern und die Antibiotikaabgabe entsprechend deutlich zu reduzieren.
Die Regierungsparteien SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN hatten in ihren Programmen zur Bundestagswahl den Ausstieg aus dem Tierversuch als Zielsetzung. Während andere europäische Länder und die USA nationale Ausstiegsprogramme vorgelegt haben, fehlt dies in Deutschland. In der Botox-Forschung und anderen Bereichen werden immer noch Tierversuche vorgenommen. Ein Umdenken in der öffentlichen Förderung ist notwendig.
Das in 2021 auf ein Vollregister umgestellte Transparenzregister ist immer noch lückenhaft umgesetzt und gewährleistet nicht die Eintragung der wahren Eigentümer von Firmen und Immobilien. Analysen des RBB zeigen, dass auch im Rahmen der Sanktionsdurchsetzung möglicherweise auffällige Gesellschaften weiterhin nicht im Transparenzregister eingetragen waren.
Das BMBF kürzt weitreichend in Programmlinien mit v.a. sozial- und geisteswissenschaftlichem Schwerpunkt. Die Kürzungen sind inakzeptabel und die Äußerungen hinsichtlich der Auswahlentscheidung seitens des BMBF bisher ohne klare Position. Themenbezogen gilt es, eine sich ggf. vorliegende Systematik auch deshalb zu prüfen, da u.a. die Frauen- oder auch Rassismus- und Extremismusforschung betroffen sind oder Langzeitstudien zu ökologischen Systemen einer Forschung mit schnellem Impact weichen sollen.
Der EuGH hat am 27.4.2022 ein Urteil zur Fluggastdaten-Richtlinie der EU vorgelegt, nachdem ein Teil der Regelungen unverhältnismäßig ist. Dies betrifft unter anderem die Speicherdauer der Daten von fünf Jahren. Das Urteil muss auch bei der Umsetzung des deutschen Fluggastdatengesetzes beachtet werden. Wir wollen wissen, wie die Bundesregierung dieses Urteil umsetzt.
Welchen Stand hat die Prüfung der Bundesregierung einer Übergewinnsteuer? Wie sieht dieser Stand aus? Wer wurde an der Erarbeitung des Stands beteiligt?
Bis zum 1. Januar diesen Jahres war gesetzlich vorgeschrieben, im öffentlichen Personennahverkehr eine vollständige Barrierefreiheit zu schaffen. Leider gibt es ein gesetzliches Schlupfloch, das die Koalition im Bund aber laut ihres Koalitionsvertrages bis 2026 schließen will. Barrierefreiheit ist ein unerlässlicher Baustein für die Verkehrswende, denn alle Menschen - auch ältere Menschen und solche mit z.B. Kinderwägen - müssen den Nahverkehr uneingeschränkt nutzen können.