Die „Grauen Wölfe“ in Deutschland und ein mögliches Verbot
Ungeachtet des Bundestagsbeschlusses vom 18. November 2020, in dem die Bundesregierung unter anderem dazu aufgefordert wurde, gegen die Vereine der „Ülkücü“-Bewegung Organisationsverbote zu prüfen und den Einfluss der „Ülkücü“-Bewegung in Europa zurückzudrängen (Bundestagsdrucksache 19/24388), und der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten eines solchen Verbots (WD 3 – 3000 – 150/21) ist dies bislang nicht erfolgt.