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Parlamentarische Initiativen

Mögliche Interessenkonflikte in der Abschlussprüferaufsicht (APAS) bei der Fachaufsicht über Wirtschaftsprüfer

Kleine Anfrage - Drucksache Nr. 18/12529

Angesichts eines Skandals in der us-amerikanischen Aufsichtsbehörde und massiver Interessenkonflikte stellt sich die Frage, inwieweit in Deutschland die Überprüfung der Testate der großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bei Unternehmen im öffentlichen Interesse (u.a. Finanzdienstleister und Konzerne) frei ist von Einflussnahme und Interessenkonflikten. Die ministerielle Fachaufsicht (BMWi) wird nach möglichen Problemen und konkret dem Personal der zuständigen Abteilung bei der BAFA gefragt.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 18/12753 vor. Antwort als PDF herunterladen

Der deutsche Mindestlohn gemessen an der Niedriglohnschwelle und im internationalen Vergleich

Kleine Anfrage - Drucksache Nr. 18/12527

Die Niedriglohnschwelle ist ein international anerkannter Indikator zur Festlegung und Einschätzung des Niedriglohnsektors und ein Instrument, um den Mindestlohn hinsichtlich seiner Höhe zu bewerten. Wir fragen die Bundesregierung, inwieweit sie Kenntnis über diese Zahlen hat und inwieweit sie diese bei ihrer Bewertung einer angemessen Mindeslohnhöhe in Deutschland berücksichtigt hat.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 18/12722 vor. Antwort als PDF herunterladen

Reichtum gerechter verteilen – Vermögensteuer als Millionärsteuer wieder erheben

Antrag - Drucksache Nr. 18/12549

Die Vermögensteuer soll angesichts der hohen und zunehmenden Ungleichverteilung des Vermögens in Deutschland mit einem Steuersatz von fünf Prozent ab einem Nettoprivatvermögen von einer Million Euro bzw. ab einem Nettobetriebsvermögen von fünf Millionen Euro wieder erhoben werden. Hierdurch können beträchtliche Mehreinnahmen für die öffentliche Hand erzielt werden.

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Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung... - hier: frei zugängliches Transparenzregister

Änderungsantrag - Drucksache Nr. 18/12430

Die Bundesregierung kommt bei der Bekämpfung und Prävention von Geldwäsche europäischen Vorgaben nicht nach. Daher werden drei Änderungsanträge gestellt: Die Lehren aus den Enthüllungen um die Panama Papers werden nicht gezogen. Das Transparenzregister ist gegenwärtig nicht öffentlich. Die Bundesregierung will den Zugang auf ein „berechtigtes Interesse“ beschränken. Doch nur ein öffentliches, frei zugängliches, kostenfreies Register kann die volle Wirkung bei der Bekämpfung und Prävention von Straftaten entfalten.

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Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung... - hier: Definition wirtschaftlich Berechtigte

Änderungsantrag - Drucksache Nr. 18/12428

Die Bundesregierung kommt bei der Bekämpfung und Prävention von Geldwäsche europäischen Vorgaben nicht nach. Daher werden drei Änderungsanträge gestellt: Die aktuelle Begriffsbestimmung im Gesetzentwurf bietet die Möglichkeit, die Berechtigten - d.h. die wahren Eigentümer und Hintermänner von Firmen - zu verschleiern. Damit werden falsche Anreize gesetzt, internationale Rechtskonstruktionen begünstigt und zur Verschleierung geradezu eingeladen.

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Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung... - hier: Durchgriff wirtschaftlich Berechtigte

Änderungsantrag - Drucksache Nr. 18/12429

Die Bundesregierung kommt bei der Bekämpfung und Prävention von Geldwäsche europäischen Vorgaben nicht nach. Daher werden drei Änderungsanträge gestellt: Indem die Bundesregierung beim Transparenzregister keinen Durchgriff auf den letzten wirtschaftlich Berechtigten gewährleistet, spielt sie der Schattenfinanzindustrie in die Hände. Firmen und Anteilseigner sollten stattdessen ihre gesamte Kontroll- und Beteiligungsstruktur ermitteln. Nur so ist sichergestellt, dass das Transparenzregister nicht an der deutschen Grenze endet.

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Verwendung der Mittel bei den Bundesfahrdiensten

Kleine Anfrage - Drucksache Nr. 18/12273

Der Bundestag hat die Fahrbereitschaft für die Bundestagsabgeordneten im Jahr 2016 an die Bundeswehr-Tochter BwFuhrparkService GmbH vergeben. Ziel des neuen Mandatsauftrages ist die Umstellung des Fuhrparks auf nachhal-tige Mobilität. Der Bundesrechnungshof hat der Bundesverwaltung am 05.11.2015 empfohlen, den Fahrzeugbedarf sowie die Auslastung der Dienst-kraftfahrzeuge und ihrer Fahrerinnen und Fahrer regelmäßig zu untersuchen.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 18/12708 vor. Antwort als PDF herunterladen

Menschenrechtsverletzungen von Unternehmen verbindlich sanktionieren - UN-Treaty-Prozess unterstützen

Antrag - Drucksache Nr. 18/12366

Der Antrag unterstützt den UN-Treaty-Prozess im Menschenrechtsrat zur verbindlichen Sanktionierung von Menschenrechtsverletzungen von Unternehmen. Die Bundesregierung soll sich konstruktiv am Prozess beteiligen, sich aktiv für die Interessen der Beschäftigten und nicht der Unternehmen einsetzen und ein nationales Gesetz gemäß den Forderungen des Treaty vorlegen. Der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) sowie die Ruggie-Prinzipien sind unverbindlich und daher nicht ausreichend.

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Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftsteuer weiterentwickeln und kommunale Wirtschaftskreisläufe fördern

Antrag - Drucksache Nr. 18/12365

DIE LINKE setzt sich zur Verbesserung der Kommunalfinanzen für die Weiterentwicklung der Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftsteuer ein. Einschränkungen der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen sollen abgebaut werden. Zur Aufgabenerfüllung in der öffentlichen Daseinsvorsorge soll es eine Präferenz zugunsten kommunaler Unternehmen geben.

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Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der sachgrundlosen Befristung

Gesetzentwurf - Drucksache Nr. 18/12354

Der Gesetzentwurf sieht vor, im Teilzeit- und Befristungsgesetz die Möglichkeiten zur Befristung ohne Sachgrund zur streichen. Damit wird die Zulässigkeit einer Befristung dahingehend beschränkt, dass für diese immer ein sachlicher Grund vorliegen muss.

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