18 Monate Bundeskinderschutzgesetz – Erfahrungen und Schlussfolgerungen – Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen
Das Bundeskinderschutzgesetz und die Familienhebammen werden 18 Monate alt. Vor diesem Hintergrund möchten wir den Umsetzungstand sowie mögliche Probleme bei der Umsetzung im Bereich Familienhebammen/Netzwerke
Frühe Hilfen sowie den Mittelabruf aus der Bundesinitiative von der Bundesregierung abfragen.