Anzeigepflicht für Versorgungsempfänger
Das Bundesbeamtengesetz regelt die Anzeigepflicht bei der letzten obersten Dienstbehörde für Beamte bzw. Ruhestandsbeamte mit Versorgungsbezügen, die nach Beendigung des Beamtenverhältnisses außerhalb des öffentlichen Dienstes eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit, aufnehmen. Wir wollen wissen, wie viele Beamte dieser Pflicht nachgekommen sind, ob die Behörde eine Beschäftigung bzw. Erwerbstätigkeit untersagt hat und in welche Unternehmen diese Beamten gewechselt sind.