Genehmigungen zur Ausfuhr von Kleinwaffen und das Prinzip „Neu für Alt“ bei Rüstungsexporten
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die Ausfuhr von Kleinwaffen soll nach Angaben der Bundesregierung der Grundsatz „Alt für Neu“ angewendet werden. Danach sollen Lieferverträge so ausgestaltet werden, dass der Empfänger Waffen, die er aufgrund der Neulieferung aussondert, nicht weiter verkauft, sondern vernichtet werden. Es ist davon auszugehen, dass dieser Grundsatz nur auf dem Papier existiert.
Ergänzende Antwort: 18/7420 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/074/1807420.pdf)