Unabhängige Asylverfahrensberatung (Nachfrage zu BT-Drs. 19/19535)
Die unabhängige Asylverfahrensberatung war einer der wenigen positiven Punkte des Koalitionsvertrags. Doch statt wie bisher unabhängige Verbände damit zu betrauen, soll künftig vor allem das BAMF selbst beraten. Wohlfahrtsverbände dürfen dies zwar auch, doch die notwendige finanzielle Unterstützung erhalten sie nicht. Somit droht eine Verschlechterung der bisherigen Beratungsstruktur. Auf eine erste Anfrage hierzu wurden wichtige Fragen nicht beantwortet, deshalb ist eine Nachfrage erforderlich.