Umsetzung der Empfehlung Nr. 1 des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundes
Die Schlussfolgerung Nr.1 des NSU-Untersuchungsausschusses sieht vor zu gewährleisten, dass bei Gewaltaten gegen Migrant/innen immer auch in Richtung eines rassistischen Motivs ermittelt werden muss. Bis heute ist diese zentrale Schlussfolgerung aus dem NSU-Zusammenhang nicht umgesetzt. DIE LINKE fragt nach den Gründen hierfür.