Europäische Ermittlungsanordnung für grenzüberschreitende polizeiliche und juristische Zwangsmaßnahmen
Die „Europäische Ermittlungsanordnung“ vereinfacht die grenzüberschreitende Anordnung einer polizeilichen oder justiziellen Maßnahme eines Mitgliedstaats („Anordnungsstaat“) in einem anderen Mitgliedstaat („Vollstreckungsstaat“). Geregelt werden „zeitweilige Überstellungen inhaftierter Personen“, Vernehmungen per Video- oder Telefonkonferenz, Hausdurchsuchungen, die Überwachung der Telekommunikation, die Ausspähung von Finanztransaktionen oder die Entsendung von heimlich ermittelnden Polizisten.