Zulassungsbeschränkungen an Hochschulen
Die Kleine Anfrage erkundig sich nach Absichten der Bundesregierung bezüglich Zulassungsbeschränkungen an Hochschulen.
Das ist das Archiv der Linksfraktion bis 5. Dezember 2023.
Die Kleine Anfrage erkundig sich nach Absichten der Bundesregierung bezüglich Zulassungsbeschränkungen an Hochschulen.
EuGH und BGH haben übereinstimmend entschieden, dass die gesetzlichen Vergütungen aus der Privatkopieabgabe allein den Autoren als originäre Rechteinhaber zustehen. Die langjährige Praxis der VG Wort, eine Hälfte dieser Vergütungen den Verlegern zukommen zu lassen, ist damit rechtswidrig. Um das System der Verlegerbeteiligung dennoch beizubehalten, hat die VG Wort zuletzt in ihren Gremien einen umstrittenen Korrektur-Verteilungsplan zu Lasten der Autoren beschlossen.
Laut dem im Oktober 2015 verabschiedeten Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (VerkDSpG) müssen die Telekommunikationsunternehmen bis zum 1. Juli 2017 die nötigen Voraussetzungen zur Datenspeicherung erfüllen. Es wird mit Kosten in dreistelliger Millionenhöhe gerechnet. Am 21. Dezember 2016 bekräftigte der EuGH, dass eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung nicht mit der EU-Grundrechtecharta vereinbar ist. Das VerkDSpG erfüllt diese zentrale Vorgabe de EuGH nicht.
Laut dem im Oktober 2015 verabschiedeten Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (VerkDSpG) müssen die Telekommunikationsunternehmen bis zum 1. Juli 2017 die nötigen technischen Voraussetzungen zur Datenspeicherung erfüllen. Die Bundesnetzagentur hat zwar einen Anforderungskatalog erarbeitet, die nötige Technische Richtlinie fehlt jedoch bislang. Das VerkDSpG erfüllt zudem zentrale Vorgaben des EuGH nicht.
Aufgrund einer Verschärfung des Vereinsgesetzes dürfen Mitglieder von Rockerclubs ab dem 16. März 2017 die Symbole ihrer Kutten mit den Abzeichen ihres Clubs bundesweit nicht mehr tragen, wenn eine einzelne Ortsgruppe (Charter / Chapter) des Clubs verboten wurde. Kritiker sehen darin eine unzulässige Kollektivbestrafung nichtkrimineller Rocker.
Der Kitaausbau (Inkrafttreten des Kinderförderungsgesetzes) wird zehn Jahre alt. Seit dem ist viel geschehen, aber es bleibt auch viel zu tun. Denn nach wie vor ist der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung nicht flächendeckend umgesetzt und gibt es defizite in der Betreuungsqualität.
Der Antrag formuliert im Kern zwei zentrale Kritikpunkte an dem 5. Armuts- und Reichtumsbericht. Die Zuständigkeit für den Bericht liegt bei der Bundesregierung. Die politisch für soziale Ungleichheit verantwortliche Instanz soll berichten und bewerten. Damit wird der Bock zum Gärtner gemacht. Notwendig ist eine regierungsunabhängige Berichterstattung. Zudem fehlt dem Bericht ein Aktionsprogramm mit Maßnahmen gegen soziale Ungleichheit und Armut. Der Antrag fordert ein solches Programm.
Ein Vierteljahrhundert nach der Deutschen Einheit ist der Unterschied zwischen Ost- und Westdeutschland unverändert das dominante Merkmal der regionalen Entwicklung. Dies zeigt sich insbesondere mit Bezug auf die Wirtschaftskraft und die Erwerbslosigkeit. Von einer sozialen Einheit kann keine Rede sein. Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, durchgreifende Maßnahmen zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen in Deutschland vorzulegen.
In der Krankenhauspflege herrscht nach wie vor Personalnotstand. Die Korrekturen, die die Bundesregierung in dieser Wahlperiode auf den Weg gebracht hat, sind Kosmetik. Sie hören sich gut an, ändern aber nichts am Personalmangel. Tatsächlich nutzt die Bundesregierung eine Verzögerungstaktik. Statt schnell für deutlich mehr Personal zu sorgen, kommt nun wieder ein wohlklingendes aber wirkungsloses Gesetz. Deshalb fordert DIE LINKE: Personalbemessung jetzt!
Mit dem Antrag fordert DIE LINKE die Einführung einer solidarischen Gesundheits- und Pflegeversicherung. Eckpunkte bilden die Einbeziehung aller Einkommen, die Abschaffung der Privaten Krankenversicherung und die Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Mit der breiteren Einnahmebasis können die Beitragssätze gesenkt und die entstehenden Spielräume für Leistungsverbesserungen genutzt werden.