Umgang der Bundesregierung mit Anliegen der Bürgerinnen und Bürger
Nach Art. 17 des GG haben die Bürger nicht nur das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden, sondern auch an die zuständigen Stellen. Der Petitionsausschuss des Bundestages legt dem Bundestag einen jährlichen Bericht seiner Arbeit vor. Dagegen ist über das Beschwerdewesen und den Umgang mit Bitten und Beschwerden durch die Bundesregierung, die Bundesbeauftragten und die Koordinatoren wenig bekannt. Dem soll Abhilfe geschaffen werden.