Hungertod durch Hartz IV
Verantwortung des Bundesgesetzgebers für den offensichtlich durch Mangelernährung bedingten Tod eines Hartz-IV-Empfängers, dem mit dem Übergang zur Hartz-IV-Regelung die Leistungen nach dem früheren BSHG gestrichen wurden.
Ziel: Aufdeckung unsinniger Verfahrensregelungen der Hartz-Gesetze