Pläne zur Einführung eines zentralen Handy-Registers
Die letzte Innenministerkonferenz beauftragte den AK II mit der Prüfung von Möglichkeiten zur Verhinderung der Nachnutzung von gestohlenen Handys/Smartphones/Tablet-Computern - etwa durch die Sperrung der IMEI-Nummern und welche technischen, organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen erforderlich wären, um ein zentrales IMEI-Register zu errichten.