Gesetzeswidrige Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten
DIE LINKE. fragt, wann die Bundesregierung die durch ein Urteil des Bundessozialgerichts (B 4 RA 22/05 R) erforderliche Revision in der Berechnung von Erwerbsminderungsrenten vorzunehmen gedenkt. Die 2001 beschlossenen Abschläge bei unter 60-jährigen waren durch das Urteil als gesetzes- und grundrechtswidrig eingestuft worden.