Datenweitergabe trotz Widerspruch bei Postdienstleistern
Die Deutsche Post AG (DP AG) bietet ihren Kunden im Fall eines Wohnungswechsels an, mit alter Anschrift adressierte Sendungen an die neue Anschrift weiterzusenden. Im Rahmen dieses Nachsendeauftrages wird vom Kunden dessen Einverständnis eingeholt, dass die Anschriftenänderung Absendern zur Adressaktualisierung zur Verfügung gestellt wird. Auch wenn man dies nicht erteilt, gibt die DP AG offenbar die neuen Adressen standardmäßig z.B. an Presseverlage weiter.