Kindergelderhöhung sofort auch bei Hartz IV wirksam machen
Die geplante Kindergelderhöhung um 10 Euro bzw. um 16 Euro ab dem dritten Kind soll nicht bei Familien in Hartz IV auf die Regelleistung des Kindes angerechnet werden, bis der Regelsatz für Kinder dem existenznotwendigen Bedarf von Kindern angepasst wurde. Sie sollen auch von der Erhöhung des Kindergeldes profitieren können. Eine solche Regierungsmaßnahme hatte auch Rot-Grün 1999 bei der Kindergelderhöhung vorgenommen.