Entwurf eines Gesetzes zur Rehabilitierung und Entschädigung der in den beiden deutschen Staaten wegen homosexueller Handlungen Verurteilten (RehaEntschG-175 StGB)
Nach 1945 bis 1969 in der Bundesrepublik und bis 1968 in der DDR sind sexuelle Handlungen zwischen erwachsenen Männern ohne Vorliegen weiterer Umstände nach § 175 StGB verurteilt worden. Da der von Bundesjustizminister Heiko Maas angekündigte Gesetzentwurf immer noch nicht vorliegt und die Zeit drängt, da immer mehr Betroffene sterben, bevor sie rehabilitiert und entschädigt werden, hat die Fraktion DIE LINKE diesen Gesetzentwurf zur kollektiven Rehabilitation und Entschädigung der in beiden deutschen Staaten wegen homosexueller Handlungen Verurteilten eingebracht.