Verankerung der Schaffung von Barrierefreiheit im Bundeshaushalt
Spätestens mit Inkrafttreten des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes (BGG) am 1. Mai 2002 ist die Schaffung von Barrierefreiheit offizielles Ziel der Politik. Dabei wird Barrierefreiheit als umfassender Prozess verstanden, der bauliche, kommunikative und kognitive Barrieren gleichermaßen meint. Um dem dort gestellten Ziel näher zu kommen, dürften keine neuen Barrieren errichtet und gleichzeitig müssen die bestehenden nach und nach beseitigt werden.