Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des verpflichtenden Lobbyregisters (Lobbyregistergesetz)
Interessenvertretung gegenüber Politik, Parlament und Verwaltung ist zulässiger Bestandteil des politischen Systems. Dieser Austausch muss aber transparent sein. Das verpflichtende, sanktionsbewehrte Lobbyistenregister stellt dies sicher. Interessenvertreter*innen müssen gegenüber der/m Beauftragten angeben, wer wann und mit welchen Mitteln versucht Einfluss zu nehmen und welche Funktionsträger*innen getroffen wurden. Für Gesetzesvorlagen gibt es einen legislativen Fußabdruck über die Einflussnahme.