Aktionsplan zum Kinder- und Jugendtourismus in Deutschland
Die Fraktion DIE LINKE. fordert von der Bundesregierung einen Sachstandsbericht zur Umsetzung des Aktionsplans zum Kinder- und Jugendtourismus in Deutschland.
Das ist das Archiv der Linksfraktion bis 5. Dezember 2023.
Die Fraktion DIE LINKE. fordert von der Bundesregierung einen Sachstandsbericht zur Umsetzung des Aktionsplans zum Kinder- und Jugendtourismus in Deutschland.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, bundesweit einheitliche Mindeststandards, die nicht unterschritten werden dürfen, für angemessenen Wohnraum und für die angemessene Erstattung von Aufwendungen für Wohnkosten für Arbeitslosengeld II-Beziehende zu formulieren. Damit sollen erzwungene Umzüge zur Senkung der Wohnkosten vermieden, die soziale Entmischung in den Wohngebieten verhindert sowie Betroffenen ein weitestgehend selbst bestimmtes Leben ermöglicht werden.
Die Fraktion bedauert die Rücknahme der Unterschriften von Abgeordneten der SPD zu einem gleichnamigen Gruppenantrag, der bereits 170 UnterstützerInnen hatte, aus Gründen des Fraktionszwangs. Wir bekräftigen daher noch einmal die Bedeutung eines Ethik-Komitees und bringen den Gruppenantrag darum als eigenen Antrag ein.
DIE LINKE. befragt die Bundesregierung zu Hintergründen der verdeckten Armut im Rechtsbereich Zweites Buch Sozialgesetzbuch
Thematisierung der unterbleibenden Anpassung der Betriebsrenten auf Grundlage des § 16 BetrAV sowie Ausweitung der Ein-Prozent-Regelung auf Altfälle
Nur durch die Einführung einer solidarischen BürgerInnenversicherung wird eine dauerhafte und gerechte Lösung für den Erhalt des Gesundheitswesens für alle BürgerInnen geschaffen.
Mit der Überführung der Rentenansprüche aus der DDR in das System der BRD führten Unterschiede zwischen den beiden Systemen dazu, dass in Ostdeutschland die Rente praktisch ausnahmslos aus der Gesetzlichen Rentenversicherung bestritten wird. Dieses ist an sich nicht problematisch, führt aber zu einer Verzerrung bei der Höhe der Durchschnittsrente zwischen Ost- und Westdeutschland.
Mit der kleinen Anfrage werden Hintergrundinformationen zur geplanten Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes (BT-Drs. 16/1829) erfragt. Konkret geht es um die geplante Verschärfung der Anrechnung des Kindergeldes auf die Unterhaltsvorschussleistung, es soll künftig voll und nicht nur zur Hälfte angerechnet werden. Das führt im Ergebnis dazu, dass die gleichzeitige Erhöhung der Unterhaltsvorschussleistung für die Betroffenen eine Erhöhung auf dem Papier bleibt.
Die Bundesregierung plant eine Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes (Bundestagsdrucksache 16/1829). Darin werden unter anderem eine einheitliche Höhe der Unterhaltsvorschussleistung in Ost- und Westdeutschland und eine Erhöhung der Mindestleistungshöhe angestrebt. Gleichzeitig soll die Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsvorschuss verändert werden.
Ein pauschaler Vergleich zwischen den neuen und alten Bundesländern kann der Realität also nicht gerecht werden, insbesondere nicht dem Umstand, dass unabhängig von der durchschnittlichen Rentenhöhe in Ost- wie in Westdeutschland viele Renterinnen und Rentner von Altersarmut betroffen sind.