Unzulänglichkeiten bei der Software A2LL der Bundesagentur für Arbeit
Nach fast zwei Jahren Arbeit mit der Software A2LL bildet das Programm noch immer nicht den geltenden Rechtsstand funktional und ohne Umgehungslösungen ab. Nach wie vor gibt es gravierende Unzulänglichkeiten bei der Software und daraus resultierende zusätzliche Bindungen von Personalkapazitäten in den Arbeitsgemeinschaften. Mit unserer neuerlichen Nachfrage wollen wir den Missständen detailliert auf den Grund gehen.