Einsetzung eines Gremiums nach Artikel 13 Abs. 6 des Grundgesetzes
Der Deutsche Bundestag setzt das gemäß Artikel 13 Abs. 6 des Grundgesetzes vorgesehene Gremium zur parlamentarischen Kontrolle des Einsatzes technischer Mittel zur Wohnraumüberwachung ein.
(Interfraktioneller Antrag)