Sanktionen aufgrund der Weigerung der Unterzeichnung einer Eingliederungsvereinbarung nach § 31 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
Die Anzahl der Sanktionen/Leistungskürzungen nach § 31 SGB II haben in den letzten Jahren aufgrund der verschärften repressiven Gesetzgebung und Praxis zugenommen. Trotz einer gegensätzlichen, sozialrechtlich notwendigen Weisung der Agentur für Arbeit wurden bei Weigerungen, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, weiterhin Sanktionen ausgesprochen. Es wird diesbezüglich nach Hintergründen, Ausmaß und Konsequenzen gefragt.