Ausweitung der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit mit Ägypten
Das am 27. April 2017 per Gesetz beschlossene deutsch-ägyptische „Abkommen über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich“ soll die Bekämpfung von Terrorismus und schweren Straftaten verbessern und reiht sich damit in ähnliche Maßnahmen der Europäischen Union ein. Dabei ist unklar wie geprüft wird, dass die Zusammenarbeit die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte verletzt. Bürger- und Menschenrechtsgruppen weisen regelmäßig auf schwerste Verstöße von Militär und Polizei hin.