Der Einsatz von Ärztinnen und Ärzten im Kontext von Abschiebungen
Zur Umsetzung von Abschiebungen sind von Medizinern ausgestellte Reisefähigkeitsbescheinigungen die Voraussetzung. Häufig werden auch die Abschiebungen selbst von Medizinern begleitet. Dennoch werden immer wieder Schwerkranke auf Grundlage von Gutachten der durch die Behörden hinzugezogenen Ärztinnen und Ärzte abgeschoben.