Anpassungs- und Änderungsbedarf im Fluggastdatengesetz
n Deutschland wurden 2021 die Daten von 62 Millionen Fluggästen erhoben und für fünf Jahre gespeichert, allein im ersten Halbjahr 2022 waren es schon 51 Millionen. Zwar hat der Europäische Gerichtshof eine deutliche Reduzierung dieser Form der Massendatenspeicherung gefordert, passiert ist aber bislang nichts. Stattdessen wird auf EU-Ebene schon die nächste Verordnung zur Erhebung von Fluggastdaten vorbereitet. Wir fragen erneut nach der Umsetzung des Urteils und zu den gespeicherten Daten.