Die neu eingerichtete Bundesfachstelle für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und die Wahrnehmung der Rechtsaufsicht beim Arbeitsschutz durch den Bund (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 20/2853)
Zehn von 22 Fragen blieben in der Kleinen Anfrage (BT-Drs. 20/2853) unbeantwortet. Dies soll nachgeholt oder zumindest hinreichend von der BUndesregierung begründet werden. Darüber hinaus stellen sich Fragen zur Leistungsgewährung durch die Unfallversicherung.