Ruhen der Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung bei säumigen Beitragszahlern und deren mitversicherten Angehörigen
Mit der letzten »Gesundheitsreform« sollte »ganz Deutschland« krankenversichert werden, so die Bundesregierung. Diejenigen Beitragszahler, die zwei Monatsbeiträge im Zahlungsverzug sind, bekommen nur noch eingeschränkte Leistungen. Die Bundesregierung war zunächst der Rechtsauffassung, dass diese Einschränkung auch die mitversicherten Kinder und Ehepartner betrifft. Nachdem Medien darüber berichteten und Abgeordnete nachfragten, änderte das Ministerium seine Ansicht.