Menschenrecht auf Barrierefreiheit umsetzen - Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit verpflichten
Menschen mit Behinderungen haben laut UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ein Recht auf Barrierefreiheit. Trotzdem haben sie keinen angemessenen Zugang zu öffentlich zugänglichen Gütern und Dienstleistungen, etwa zu Restaurants und Arztpraxen. Das deutsche Recht ist sehr lückenhaft, insbesondere ist die Privatwirtschaft noch nicht auf Barrierefreheit verpflichtet. Der AN fordert daher Erweiterungen u.a. im Behindertengleichstellungsgesetz und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.