Änderungsantrag zu dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes über eine finanzielle Hilfe für Dopingopfer der DDR (Zweites Dopingopfer-Hilfegesetz)
Mit einem Änderungsantrag zum Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetz fordert DIE LINKE, dass im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes des Grundgesetzes nicht nur Dopingopfer des Leistungssportes der DDR, sondern auch der BRD, sofern sie die anderen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, einen Anspruch auf eine finanzielle Hilfe haben. Des weiteren fordert DIE LINKE, dass die Umsetzung des Gesetzes wissenschaftlich begleitet wird und die Bundesregierung dem Bundestag darüber berichten soll.