Änderungsantrag zum Haushaltsplan - („CO2-Gebäudesanierungsprogramme“)
hier: Einzelplan 12 - Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Von der Belebung der Konjunktur in der Bauwirtschaft, der Arbeitsplatzsicherung, die Reduzierung des CO2-Ausstosses durch die Reduzierung des Energieverbrauchs und die Modernisierung von Heizungsanlagen, bis zur Senkung der Heiz- und Warmwasserkosten für den/die Mieter_in. CO2-Gebäudesanierungsprogramme haben viele positive Effekte und müssen dem entsprechend mehr gefördert werden.