Fragen zur Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes
Mit der kleinen Anfrage werden Hintergrundinformationen zur geplanten Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes (BT-Drs. 16/1829) erfragt. Konkret geht es um die geplante Verschärfung der Anrechnung des Kindergeldes auf die Unterhaltsvorschussleistung, es soll künftig voll und nicht nur zur Hälfte angerechnet werden. Das führt im Ergebnis dazu, dass die gleichzeitige Erhöhung der Unterhaltsvorschussleistung für die Betroffenen eine Erhöhung auf dem Papier bleibt.