Gewährleistung wissenschaftlicher Qualitätsstandards und Transparenz bei der Errichtung eines Erinnerungsorts an die Opfer der deutschen Verbrechen in Polen
Während für die Realisierung der „Dokumentationsstätte" dem Deutschen Bundestag von der Bundesregierung bis zum 31. Dezember 2020 ein Zeit-und Maßnahmenplan vorzulegen war und kontinuierlich über den Arbeitsstand berichtet werden sollte, fehlt gegenüber der Errichtung eines „Erinnerungsortes an die Opfer der deutschen Verbrechen in Polen“ bislang eine entsprechende Terminierung und Planung. Deshalb wird diese erfragt.