Einsetzung eines Ausschusses des Deutschen Bundestages für Kommunalpolitik
Die Einrichtung eines kommunalpolitischen Ausschusses des Deutschen Bundestages, in dem alle Anträge, Gesetz- und Verordnungsentwürfe, die die Belange der Kommunen berühren, diskutiert werden, wäre eine Möglichkeit, eine höhere Qualität dieser Gesetze zu erreichen. Gleichzeitig wäre gewährleistet, dass im Vorfeld mögliche Auswirkungen durch die Kommunen selbst bewertet werden können. Nur so kann eine einseitige Lastenverschiebung auf die Kommunen verhindert werden.