Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 9. Juli 2015
Die seit 2007 im Aufenhaltsrecht bestehende Verpflichtung zur Erbringung eines Sprachnachweises für den Ehegattennachzug wurde 2015 vom EuGH als EU-Rechtsverstoß beschieden, da keine Härtefallregelung für individuelle Umstände im Einzelfall berücksichtigt wird. Dazu findet sich nichts auf den Internetseiten des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder deutschen Auslandvertretungen. Über Neuregelierung und Ausnahmen bei Forderungen nach Sprachnachweisen für den Ehegattennachzug muss aktuell und umfassend informiert werden.