Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung
In Deutschland verfügen rund zwei Drittel der Bevölkerung über kein oder nur sein sehr geringes Vermögen. Im Jahr 2013 verfügten die oberen zehn Prozent der Haushalte über 51,9 Prozent des Nettovermögens. Im Jahr 1998 waren es noch 45,1 Prozent gewesen. Bereits 2006 kritisierte der Bundesrechnungshof in seinem Jahresbericht, dass die Prüfquote bei Steuerpflichtigen mit besonderen Einkünften nur 15 Prozent betrug. Im Sinne der Steuergerechtigkeit müssten die Außenprüfungen häufiger erfolgen.